Zug/Bus
2 Minuten Fussweg vom Bahnhof-SBB / Bushaltestelle Rupperswil
Auto
3 Parkplätze unmittelbar vor der Praxis
MO 08.00 - 12.00 / 13.00 - 17.00
DI 08.00 - 12.00 / 13.00 - 17.00
MI 08.00 - 12.00 / 13.00 - 17.00
DO 09.00 - 13.00 / 14.00 - 18.00
FR 08.00 - 12.00 / Geschlossen
SA/SO Geschlossen
Die zahnärztlichen Leistungen werden nach so genannten Taxpunktwerten abgerechnet.
Der Taxpunktwert unserer Zahnarztpraxis beträgt 1.10.
Wie bei allen medizinischen Leistungen kann auch bei zahnärztlichen Arbeiten wohl die Sorgfalt der Arbeit, nicht aber der Erfolg der
zahnmedizinischen Massnahme garantiert werden. Verstösst der Zahnarzt gegen seine Sorgfaltspflicht, so ist er (bzw. seine Haftpflichtversicherung) dafür verantwortlich.
Unterschiedlich verhält es sich bei zahntechnischen Werkstücken. Juristisch handelt es sich hier um einen Werkvertrag und nicht um einen Auftrag zwischen Patient und Zahnarzt, wie dies für die übrige Behandlung gilt. Die Garantie bei einem Werkvertrag läuft 1 Jahr. Diese einjährige Garantie betrifft das Vertragsverhältnis zwischen Zahnarzt und Zahntechniker. Der Zahnarzt ist dem Patienten aber während 5 Jahren für die Qualität des zahntechnischen Werkstückes haftbar.
Falls Sie einen Termin versäumen ohne sich mindestens 24 Stunden vorher abzumelden, muss Ihnen die Sitzung leider verrechnet werden, da bei uns sogenannte "Leerzeiten" entstehen.
Wir verlangen diesen "Schadenersatz" allerdings nur dann, wenn es uns nicht möglich war das betreffende Zeitfenster durch Arbeit an einem anderen Patienten zu nutzen.